Motorrad LED-Scheinwerfer StVZO & Gesetze: LED-Scheinwerfer* bieten gegenüber herkömmlichen Halogenlampen zahlreiche Vorteile wie höhere Lichtausbeute und längere Lebensdauer. Allerdings sind die gesetzlichen Regelungen für die Nutzung solcher Scheinwerfer an Motorrädern in Deutschland streng. Diese Regelungen sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Hier ist ein ausführlicher Überblick darüber, was erlaubt ist und worauf du achten musst.
In diesem Ratgeber
Motorrad LED-Scheinwerfer StVZO: Gesetzliche Grundlage
Die StVZO regelt in Deutschland die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Die Vorschriften für Beleuchtung sind besonders streng, da sie direkt die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer betreffen. Für LED-Scheinwerfer gelten spezifische Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass diese Leuchten nicht blenden und ausreichend die Straße ausleuchten.
E-Prüfzeichen
Ein entscheidendes Merkmal, das LED-Scheinwerfer für den Straßenverkehr zulässig macht, ist das E-Prüfzeichen. Dieses Prüfzeichen bestätigt, dass der Scheinwerfer nach den europäischen Richtlinien getestet und zugelassen wurde. Das E-Prüfzeichen ist auf allen Arten von Leuchten erforderlich, einschließlich Standlichtern und Hauptscheinwerfern. Ohne dieses Zeichen ist der Einsatz im Straßenverkehr nicht erlaubt.
Straßenzulassung
Für den Austausch herkömmlicher Glühlampen gegen LED-Scheinwerfer gibt es spezielle, straßenzugelassene Modelle. Diese sind explizit für den Einsatz im Straßenverkehr zugelassen und erfüllen alle erforderlichen Normen. Derzeit sind die Philips Ultinon LED* sowie die Osram Night Breaker LED* die einzigen Modelle, die diese Anforderungen erfüllen. Auf den Homepages der Hersteller findet man eine Kompatibilitätsliste, die aufzeigt, für welche Motorradmodelle diese LED-Lampen zugelassen sind. Sollten die Fahrzeuge vom Hersteller NICHT freigegeben sein, dann ist der Einsatz trotz E-Kennzeichen auf dem Leuchtmittel unzulässig.
Prinzipiell geht es hier nämlich um das Zusammenspiel von LED Leuchtmittel und Scheinwerfer, die LEDs sind somit immer nur mit dem Fahrzeugspezifischen Scheinwerferglas geprüft. So muss auch die Scheinwerfernummer mit der ABE übereinstimmen.
Mehr Infos zu Philips und Osram findest du in unseren Tests:
-> Philips Ultinon Pro6000 LED Motorrad Scheinwerferlampe Test
-> Osram Night Breaker LED Test

Technische Spezifikationen
LED-Scheinwerfer müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, um zugelassen zu werden. Dazu gehören:
- Lichtstärke: Die Helligkeit der LED muss ausreichend sein, um die Straße gut auszuleuchten, aber gleichzeitig nicht so stark, dass andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden.
- Abstrahlwinkel: Der Abstrahlwinkel der LED muss so gestaltet sein, dass das Licht gleichmäßig verteilt wird und keine dunklen Flecken oder ungleichmäßige Ausleuchtung entstehen.
- Korrekte Installation: Die Scheinwerfer müssen so installiert sein, dass sie korrekt ausgerichtet sind und weder zu hoch noch zu niedrig strahlen.
Modellspezifische Zulassung
Einige LED-Scheinwerferlampen* haben eine modellspezifische Zulassung. Das bedeutet, dass sie nur an bestimmten Motorradmodellen verwendet werden dürfen. Es ist daher wichtig, vor dem Kauf zu überprüfen, ob der gewünschte LED-Scheinwerfer für dein Motorrad zugelassen ist. Die Kompatibilitätsliste der Hersteller kann dabei eine hilfreiche Ressource sein. In Deutschland bzw. generell in Europa sind bei Motorrädern ausschließlich diese erlaubt und an die Scheinwerfer-Nummer des Fahrzeugs gebunden!
Korrekte Installation
Die korrekte Installation der LED-Scheinwerfer ist entscheidend. Eine unsachgemäße Montage kann dazu führen, dass der Lichtstrahl andere Verkehrsteilnehmer blendet, was nicht nur gefährlich, sondern auch illegal ist. Es wird empfohlen, die Installation entweder von einem Fachmann durchführen zu lassen oder sich genau an die Anweisungen des Herstellers zu halten. Grundsätzlich kann man aber nicht viel falsch machen, da sie meist nur in eine Richtung eingabut werden können und so bereits korrekt sitzen.
Siehe auch: Anleitung Installation Motorrad LED-Nachrüstset
Zusammenfassung
LED-Scheinwerfer sind für Motorräder erlaubt, solange sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- E-Prüfzeichen: Sie müssen ein E-Prüfzeichen haben, das ihre Zulassung für den Straßenverkehr bestätigt.
- Technische Spezifikationen: Sie müssen den technischen Anforderungen in Bezug auf Lichtstärke, Abstrahlwinkel und korrekte Installation entsprechen.
- Korrekte Installation: Sie müssen ordnungsgemäß installiert werden, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.
- Modellspezifische Zulassung: LED-Scheinwerfer sind nur für bestimmte Motorradmodelle zugelassen und direkt an den Scheinwerfer des Motorradmodells gebunden.
Bei der Auswahl und Installation von LED-Scheinwerfern ist es daher wichtig, die geltenden Vorschriften der StVZO zu beachten, um Probleme bei Kontrollen oder der Hauptuntersuchung zu vermeiden. Mit den richtigen Informationen und Produkten kann man von den Vorteilen der LED-Technologie profitieren und gleichzeitig sicher und regelkonform unterwegs sein.
Hast du noch weitere Fragen zum Thema Motorrad LED-Scheinwerfer und die StVZO bzw. Gesetze? Hinterlasse einen Kommentar!